Niedrigerer Zuschuss zur PKV vom Arbeitgeber

Privatversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte müssen in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ihre Beiträge selbst an die entsprechenden Krankenkasse entrichten. Dafür haben die Versicherten die Möglichkeit, sich Zuschüsse für die Beiträge von ihrem zuständigen Arbeitgeber zahlen zu lassen.

Diese Zuschüsse werden im Normalfall auf das Nettoarbeitsentgelt aufgeschlagen und jeden Monat ausbezahlt. Die entsprechenden Zuschüsse sind jedoch nach oben begrenzt auf höchstens 50 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen und orientieren sich gleichzeitig an der aktuell gültigen Grenze der Beitragsermessung in der gesetzlichen Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Diese wurde zum 1. Juli des laufenden Jahres gesenkt. Damit liegt der maximale Zuschuss in Zukunft in der Regel bei ziemlich genau 257,25 Euro monatlich, in der Pflegeversicherung bei mindestens 35,83 Euro. Nur in dem deutschen Bundeland Sachsen ist der Zuschuss auf 17,46 Euro begrenzt.

Share and Enjoy:
  • Digg
  • Sphinn
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Mixx
  • Google

You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed.