Kaskoversicherung: Nach Unfal bei der Wahrheit bleiben

Nach einem Unfall sollte man im Normalfall möglichst bei der Wahrheit bleiben. Wer bewusst eine falsche Geschwindigkeit seines Fahrzeugs zu polizeilichen Protokoll gibt, verspielt den Anspruch auf die Leistungen seiner entsprechenden Kaskoversicherung. Auf ein entsprechendes Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts weist die Deutsche Anwaltshotline in der bayrischen Stadt Nürnberg hin.

Im aktuellen Fall hatte der Fahrer eines Ferrari die Kontrolle über seinen Sportwagen verloren und war nach einer wilden Schleuderpartie an einem Baumstumpf auf der Gegenseite zum Stillstand gekommen. Im polizeilichen Unfallprotokoll gab der mit einer Selbstbeteiligung von 2500 Euro versicherte Mann an, mit ungefähr 70 km/h unterwegs gewesen zu sein – exakt der an dieser Stelle zugelassenen Höchstgeschwindigkeit.

Die Versicherung weigerte sich allerdings, die Reparaturkosten von ungefähr 68 000 Euro auch nur teilweise zu bezahlen. Laut einem Gutachten sei das Auto zum Unfallzeitpunkt unzweifelhaft mit einer Mindestgeschwindigkeit von ungefähr 95 km/h unterwegs gewesen. Diese Differenz als Bagatelle abzutun, sei weder die Versicherung noch das zuständige Gericht bereit gewesen, erklärte die Rechtsanwältin Katja Bausch am heutigen Dienstag.

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